Schul-Corona-Verordnung ab dem 21. Oktober 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab diesem Schuljahr gilt die Schulbesuchspflicht für alle Schüler (Ausnahme: nur mit ärztlichem Attest).

Nach den Herbstferien werden Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal im Zeitraum vom 01. bis 14.11.21 dreimal wöchentlich getestet. Geimpfte und Genesene müssen dies nicht tun, es wird aber dringend empfohlen.

Ab dem 08.11.21 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Sie setzt erst wieder ein, wenn die für die sogenannte Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden. Alle anderen Schutzmaßnahmen (s.u.) sind weiterhin notwendig.

Zusätzlich gilt: Es muss ab einer Inzidenz von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP-2) auf den Fluren getragen werden. Auf der Hofpause ist kein Mund-Nasen-Schutz notwendig, wenn 1,50 m Abstand gehalten wird.

In Klassen mit Coronafällen wird 3 x pro Woche getestet.

Schulfremde Personen müssen einen Testnachweis (vom Testzentrum, max. 24 h alt) vorlegen (außer zum kurzzeitigen Bringen und Abholen ihres Kindes von max. 10 Minuten), sonst besteht Zutrittsverbot. Dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Es muss generell ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Vom ersten Schultag an gilt generell: Händehygiene, Hände beim Betreten der Schule desinfizieren oder gründlich waschen, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den Fluren und auf den Toiletten und Vermeidung körperlicher Kontakte.

Die Schulleitung